Das politische Umfeld unseres Verbandes wurde im Zeitraum 2025/26 von den Vorschlägen und Entscheidungen der neuen Regierungen in Berlin und Brüssel geprägt. Diese wurden und werden in unserem Netzwerk intensiv diskutiert und weiterentwickelt.

Das erste Jahr der Bundesregierung unter Bundeskanzler Merz

Nach ihrem ersten Jahr im Amt hat die Bundesregierung in der Energie-, Klima- und Agrarpolitik wesentliche Akzente gesetzt. Aus Sicht der UFOP ist die stärkere Orientierung an Wettbewerbsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit grundsätzlich zu begrüßen. Mit der Rücknahme der Kürzungen beim Agrardiesel und dem Abbau einzelner bürokratischer Vorgaben wurden wichtige Signale für die landwirtschaftlichen Betriebe gesetzt. Entscheidend bleibt, dass diesem Kurs weitere Maßnahmen folgen, die Planungssicherheit schaffen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Land- und Agrarwirtschaft stärken. Dazu gehört für uns als UFOP auch, neben der Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung noch in dieser Wahlperiode auch Maßnahmen zur Steigerung des Biokraftstoffeinsatzes in der Landwirtschaft zu ergreifen. Dies wäre ein wichtiges Signal an die gesamte Branche aus Pflanzenzüchtern, Bauern, Ölmühlen, Biokraftstoff-Produzenten und Landtechnik-Herstellern.

In der Energie- und Klimapolitik steht die Bundesregierung vor der Aufgabe, Klimaschutzziele mit Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und industrieller Wettbewerbsfähigkeit in Einklang zu bringen. Die UFOP sieht hierbei erhebliche, bislang nicht ausreichend genutzte Potenziale der nachhaltigen Biomasse. Heimische Öl- und Proteinpflanzen leisten einen Beitrag zur Versorgung mit pflanzlichen Proteinen, Futter- und Lebensmitteln sowie erneuerbaren Rohstoffen und eröffnen zugleich Perspektiven für nachhaltige Biokraftstoffe. Eine technologieoffene und sektorübergreifende Klimaschutzpolitik sollte diese Mehrfachleistungen stärker berücksichtigen. Der bisher eingeschlagene Kurs bietet hierfür Ansatzpunkte. Entscheidend wird sein, ob es gelingt, daraus langfristig verlässliche politische Rahmenbedingungen für Investitionen, Innovationen und die nachhaltige Entwicklung heimischer Wertschöpfungsketten zu schaffen.

Bundeshaushalt 2027 unter Konsolidierungsdruck

Die Herausforderungen für die Bundesregierung bleiben auch im zweiten Jahr enorm, alleine die schwächelnde Konjunktur und die Investitionen in Infrastruktur und Verteidigung erfordern enorme Summen. Die durch von Bundestag und Bundesrat im März 2025 verabschiedete Änderung des Grundgesetzes wurden die finanzverfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen grundlegend verändert, so dass Sondervermögen für die Sicherheits- und Verteidigungspolitik einerseits und für zusätzliche Investitionen in Infrastruktur andererseits geschaffen werden konnten. Ein Ende des Krieges Russlands gegen die Ukraine ist leider immer noch nicht absehbar. Dies bedeutet, dass die Ukraine weiterhin unterstützt werden und in die eigene Verteidigungsfähigkeit investiert werden muss. Hinzu kommen weitere Herausforderungen als Folge der kriegerischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten und der Störung der Handelsströme in der Straße von Hormus. Die gestiegenen Kraftstoffpreise sind eine Belastung für Unternehmen und Verbraucher. Die Sinnhaftigkeit der von der Bundesregierung für die Monate Mai und Juni 2026 eingeführten Senkung der Mineralölsteuer („Tankrabatt“) muss jedoch hinterfragt werden – auch aus haushaltspolitischen Gründen.

Am Entwurf des Bundeshaushaltes 2027 wird der weiterhin enge finanzpolitische Handlungsspielraum der Bundesregierung deutlich. Der Etat des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) bleibt mit rund 6,97 Milliarden Euro gegenüber 2026 zwar weitgehend stabil, steht jedoch wie der gesamte Haushalt unter erheblichem Konsolidierungsdruck. Aus Sicht der Agrarwirtschaft ist es bedauerlich, dass vor allem bei Investitionen oder in der Strukturpolitik nur wenige zusätzliche Impulse gesetzt werden. Die vorgesehenen Kürzungen bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ verdeutlichen den Zielkonflikt zwischen Haushaltskonsolidierung und der notwendigen Stärkung ländlicher Räume und landwirtschaftlicher Betriebe.

Ziel der weiteren parlamentarischen Beratung muss es sein, ausreichende Mittel für Investitionen, Innovationen und die Anpassung an Klima- und Marktveränderungen zu sichern. Die Agrarpolitik benötigt verlässliche und langfristige Finanzierungsrahmen, um Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und die nachhaltige Entwicklung heimischer Wertschöpfungsketten zu stärken. Für die UFOP sind eine ausreichende Finanzierung des Energieeffizienzprogramms des BMLEH und die zukünftige Förderung des Eiweißpflanzenanbaus wichtige Aspekte.

Deutliche Kritik am Kommissionsvorschlag zum Finanzrahmen 2028 – 2034

Um viel Geld – sehr viel Geld – geht es auch im Haushalt der EU. Eine große Bedeutung haben darin die Mittel der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), deren Anteil am EU-Haushalt jedoch in den vergangenen 40 Jahren von 73,2 % im Jahr 1980 auf rund 24,6 % im Jahr 2023 zurückgegangen ist. In erster Linie ist dies auf die GAP-Reformen und den wachsenden Anteil anderer EU-Politikbereiche an den EU-Ausgaben zurückzuführen. Dennoch stehen die Agrar- und Regionalpolitik bei der Vorlage einer neuen EU-Finanzplanung immer im Fokus der Diskussion.

Seit die EU-Kommission im Juli 2025 ihren Vorschlag für einen ehrgeizigen und flexiblen mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) vorgelegt hat, wird vor allem über das Volumen des Vorschlages und dessen Aufteilung diskutiert. Er beläuft sich auf knapp 2 Billionen Euro für den Zeitraum 2028 bis 2034. Begründet wurde dies mit den geopolitischen und wirtschaftlichen Herausforderungen in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung, Wettbewerbsfähigkeit, Migration, Energie und Klima-Resilienz. Auch wenn die inhaltliche Ausrichtung geteilt wird, hat sich die Bundesregierung als EU-Nettozahler klar gegen den Vorschlag positioniert. Auch der von zyprischen EU-Ratspräsidentschaft im Juni 2026 vorgelegte Kompromissvorschlag wurde als "absolut enttäuschend" abgelehnt.

Er sei "unbezahlbar" und nicht ausgewogen – gerade in Zeiten der Haushaltskonsolidierung in allen Mitgliedstaaten. Daher brauche es erhebliche Kürzungen des Volumens in allen Bereichen. Bei einem Treffen in Berlin haben sich die Regierungschefs von Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Österreich, Finnland und Schweden im August 2026 auf eine gemeinsame Position verständigt. Sie sind gegen eine massive Aufstockung des langfristigen EU-Haushalts. Die Gruppe sei sich einig, dass der Haushalt im Vergleich zum Kommissionsvorschlag um mehrere hundert Milliarden Euro gekürzt werden müsse, so der Bundeskanzler anschließend.

Es ist mehr als fraglich, ob es gelingt, bis Ende 2026 zu einem Kompromiss zu kommen und somit auch vor der Präsidentschaftswahl in Frankreich im April 2027. Denn die Vorstellungen der 27 Mitgliedstaaten liegen sehr weit auseinander und es braucht einen einstimmigen Beschluss. Außerdem muss das Europäische Parlament zustimmen.

Nicht nur die Positionen der EU-Mitgliedstaaten liegen in Bezug auf den zukünftigen EU-Haushalt noch weit auseinander: Auch die Haltung der Bundesregierung und des landwirtschaftlichen Berufsstandes unterscheiden sich deutlich. 

MFR-Vorschlag hat Folgen für das Budget der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

Der MFR legt die langfristigen Ausgabenobergrenzen der EU fest und bildet damit den finanziellen Rahmen für alle EU-Politikbereiche, auch für die GAP. Kern des Vorschlages der EU-Kommission ist es, den EU-Haushalt grundlegend neu zu gestalten, um ihn „straffer, flexibler und wirkungsvoller“ zu machen. Strukturell soll der Haushalt nur noch wenige große Fonds beinhalten. Dies hat auch Auswirkungen auf das verfügbare Budget der GAP. Im neuen Nationalen und Regionalen Partnerschaftsfonds (NRP) werden die GAP, Kohäsionspolitik und weitere Instrumente wie die Agrarreserve zusammengefasst. Für die GAP sind darin nur noch rund 294 Milliarden Euro fest vorgesehen, aus denen sowohl Maßnahmen der ersten als auch der zweiten Säule finanziert werden müssen.

Der DBV hat den Vorschlag zur Struktur des MFR und über die GAP deutlich kritisiert. Er stelle den Grundgedanken einer Gemeinsamen Agrarpolitik, deren 2-Säulen-Struktur sowie eine abgesicherte Finanzierung zahlreicher Maßnahmen im ländlichen Raum zur Disposition. Frühzeitig und gemeinsam mit den Landesbauernverbänden sowie europäischen Partnern wurde klar Position bezogen. Der DBV fordert eine eigenständige GAP mit eigener Haushaltslinie, ein verlässliches und inflationsfestes Agrarbudget von mindestens 500 Milliarden Euro, den uneingeschränkten Erhalt der Zwei-Säulen-Struktur sowie eine GAP, bei der jede Maßnahme eine positive Einkommenswirkung entfaltet. Zusätzliche Klima-, Umwelt- oder Naturschutzanforderungen dürften nicht aus dem bestehenden GAP-Budget finanziert werden. Ende 2025 hat der DBV in einem 10-Punkte-Katalog zentrale Forderungen an EU, Bund und die Länder gerichtet:

Da die vorgeschlagenen Änderungen zum MFR deutlich tiefgreifender sind als bei den vergangenen Reformen, ist mit intensiven Verhandlungsrunden und auch mit Protesten des landwirtschaftlichen Berufsstandes zu rechnen.

Überlegungen zur Weiterentwicklung der GAP

Seit Beginn der bis 2027 laufenden GAP-Periode wird in Brüssel vor allem über Vereinfachungen diskutiert. Dies war den Landwirten anlässlich der europaweiten Bauernproteste 2024 / 2025 zugesagt worden. Der Berufstand hat die Reform von Beginn an kritisch begleitet und sich für Korrekturen bei Konditionalität, Ökoregelungen und Agrarumweltmaßnahmen eingesetzt. 2025 konnten Verbesserungen erreicht werden – insbesondere im Zuge des 3. und 4. Änderungsantrags zum GAP-Strategieplan sowie des im November 2025 auf EU-Ebene beschlossenen sogenannten Omnibus-III-Paketes.

Die aktuelle EU-Kommission hat es sich zum Ziel gesetzt, Bürokratie und Berichtspflichten abzubauen, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU nachhaltig zu stärken. Die Erwartungen des Berufsstandes für Entlastungen sind groß. Sie reichen von der GAP über die Nachhaltigkeitsberichterstattung bis zur Umweltgesetzgebung. Die EU-Kommission hat bisher 10 Vereinfachungsvorschläge, sogenannte „Omnibus-Pakete“ veröffentlicht. Darunter sind vier Vorschläge, die Entlastungen in der Land- und Forstwirtschaft enthalten:

  • Omnibus I zur Nachhaltigkeitsberichterstattung,
  • Omnibus III zur Gemeinsamen Agrarpolitik,
  • Omnibus VIII zur Umweltgesetzgebung und
  • Omnibus X zur Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln, d.h. in der Pflanzenschutzmittelzulassung

Wie geht es weiter mit der GAP nach 2028?

Der Berichterstatter des EP für die GAP, Norbert Lins MdEP, hat am 10. Juni 2026 seinen Berichtsentwurf vorgestellt, der am 29. Juni 2026 erstmals im EP-Agrarausschuss beraten wurde. Dieser Entwurf bildet die Grundlage für die weitere Positionierung des EU-Parlaments zur GAP-Verordnung ab 2028, auch bei den Verhandlungen zum MFR. Im weiteren Verfahren werden nun Änderungsanträge zum Berichtsentwurf erarbeitet, die voraussichtlich im September 2026 im EP-Agrarausschuss beraten werden. Die Abstimmung über den Bericht wird für Dezember 2026 erwartet. Das EP-Plenum wird voraussichtlich im Januar oder Februar 2027 seine parlamentarische Position zur künftigen GAP festlegen.

Wird der Sektor Eiweißpflanzen durch die Änderung der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation (GMO) gestärkt?

Im Dezember 2024 hatte die EU-Kommission Vorschläge zur Änderung der GMO vorgelegt. Damit sollte die Position der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette gestärkt werden. Seither wurde sehr kontrovers über die Vorschläge diskutiert, insbesondere über die Pflicht zu schriftlichen Lieferverträgen mit detaillierten Angaben zu Preis, Liefermenge sowie mengenbezogene Preisklauseln, die neben dem Milchsektor (Art. 148) auch für weitere Sektoren wie Obst/Gemüse, Getreide und Ölsaaten etc. gelten sollen (Art. 168). Dieser Eingriff in die Vertragsfreiheit wurde vom Berufsstand entschieden abgelehnt, da es in Deutschland ein umfassendes und funktionierendes Vertragswesen gibt.

Dennoch wurde die Verordnung (EU) 2026/1739 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juli 2026 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2021/2115 und (EU) 2021/2116 hinsichtlich der Stärkung der Position der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette am 29.07.2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die neuen Vorschriften treten am 18. August 2026 in Kraft und gelten ab 19. August 2028. Sowohl Artikel 148 GMO (Milch) als auch Artikel 168 GMO (alle übrigen Agrarsektoren außer Zucker) führen damit eine Pflicht zum Abschluss schriftlicher Lieferverträge ein. Während die Mitgliedstaaten im Bereich Milch nur auf spezifische Mindestanforderungen verzichten können, können bei den übrigen Agrarsektoren allerdings ganze Produktbereiche nach vorheriger Konsultation der Branche von der Verpflichtung zu schriftlichen Verträgen ausgenommen werden.

Weiterhin diskutiert wird über die Verpflichtung der Mitgliedstaaten in der neuen GMO, auf Antrag Erzeuger und Branchenverbände für den Eiweißpflanzensektor anzuerkennen. Außerdem sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, operationelle Programme für den Eiweißpflanzensektor zu finanzieren. Außerdem soll die Möglichkeit aufgenommen werden, Vermarktungsnormen für Eiweißpflanzen festzulegen. Die UFOP sieht darin einen klaren Schritt zur Stärkung des Sektors Eiweißpflanzen und wird sich in die weiteren Beratungen auf Brüsseler Ebene entsprechend einbringen.

Öl- und Eiweißpflanzen als wichtiger Teil einer Proteinstrategie

Sowohl in Brüssel, als auch in Berlin wird aktuell an einer Proteinstrategie gearbeitet. Aus Sicht der UFOP besteht an deren Notwendigkeit kein Zweifel. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und die kurzzeitigen Lieferunterbrechungen haben gezeigt, dass die Resilienz der Lebensmittel- und Futtermittelkette gestärkt werden muss. Und der laufende Handelskrieg mit den USA ist ein weiteres Argument, sich auf die Förderung der heimischen Produktion zu konzentrieren und eine stärkere Nutzung europäischer Herkünfte in den Blick zu nehmen. Bei der Erstellung einer Proteinstrategie ist ein Fokus auf Pflanzenproteinen zu legen (Hülsenfrüchte, aber auch Mehl aus der Ölsaatenverarbeitung). Futtermittel- und Lebensmittelsektor müssen in den Blick genommen werden, um der steigenden Verbrauchernachfrage nach pflanzlichen Lebensmitteln gerecht zu werden.

EU-Kommission legt Protein-Aktionsplan vor – BMLEH muss nachziehen

Am 7. Juli 2026 hat die EU-Kommission neben einer Tierhaltungsstrategie einen Protein-Aktionsplan angenommen. Beide Initiativen sollen strategische Abhängigkeiten verringern, die europäische Ernährungssicherheit stärken und zu einem widerstandsfähigeren und strategischeren europäischen Agrar- und Lebensmittelsystem beitragen. Die UFOP hat die Ausrichtung des vorgestellten Protein-Aktionsplans begrüßt. Die darin formulierten Ziele zur Unterstützung des Anbaus und entlang der Wertschöpfungsketten von Ölsaaten und Eiweißpflanzen bei der Verwendung als Futtermittel und für Lebensmittel sind positiv zu bewerten. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind grundsätzlich geeignet, um beide Sektoren zu unterstützen. Das BMLEH ist nun aufgefordert, den EU-Ansatz zeitnah in eine nationale Proteinstrategie zu überführen.

Aus Sicht der UFOP geht es vor allem darum, die Abhängigkeit von importierten proteinreicheren Futtermitteln zu verringern. Die vorgeschlagene Erhöhung des Selbstversorgungsgrades auf 35 % bei Futterprotein aus Ölsaaten und Eiweißpflanzen bis 2035 wird von der UFOP unterstützt. Darüber hinaus ist die Bedeutung von Hülsenfrüchten für eine ausgewogene und vollwertige Ernährung anzuerkennen und umfassend weiter zu entwickeln.

Der EU-Aktionsplan enthält begrüßenswerte Punkte zur Förderung des Anbaus von Öl- und Eiweißpflanzen, zum Aufbau und der Stärkung von Wertschöpfungsketten sowie zur Verbesserung der Verwertungsmöglichkeiten. So soll neben gekoppelten Flächenzahlungen die Entwicklung innovativer Absatzmärkte für in der EU produzierte Pflanzenproteine deutlich stärker vorangebracht werden durch die Stärkung regionaler Stoffkreisläufe, durch eine Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel sowie durch zweckgebundene Mittel für Investitionen in Aufbereitung, Lagerung sowie Transport.

Hier würde der GMO-Vorschlag mit dem neuen Sektor Eiweißpflanzen als Kernstück der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) wertvolle Unterstützung leisten. Er kann dazu beitragen, die strukturelle Schwäche bei den Wertschöpfungsketten für Körnerleguminosen zu beheben. Die UFOP unterstützt auch die neu geschaffenen Möglichkeiten zur Einführung von Vermarktungsnormen für Eiweißpflanzen, um für die Erzeuger klare und verlässliche Vertragsgrundlagen zu schaffen.

Darüber hinaus begrüßt die UFOP ausdrücklich, dass im EU-Aktionsplan der Beitrag von Biokraftstoffen zur Proteinversorgung der EU anerkannt wird. Denn das in Deutschland wichtigste Eiweißfuttermittel Rapsschrot kann künftig nur weiter so umfangreich bereitgestellt werden, wenn die Verwendung von Pflanzenölen in Biokraftstoffen sichergestellt bleibt

Wettbewerbsfähigkeit von Eiweißpflanzen gegenüber anderen Ackerkulturen stärken

Um den Anbau von Eiweißpflanzen voranzubringen, muss aber auch deren Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Ackerkulturen betrachtet werden. Hier spielt auch die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln eine große Rolle. Diese ist nicht nur im Bereich der Körnerleguminosen sehr beschränkt, sondern auch im Getreide- und Ölsaatenanbau. Die UFOP ist hier gemeinsam mit der Europäischen Vertretung von Copa-Cogeca in intensiven Gesprächen mit der EU-Kommission, um die prekäre Lage in einigen Bereichen zu verdeutlichen (am Beispiel von Herbiziden bei Getreide und von Insektiziden bei Raps) und auf eine Änderung der EU-Zulassungsverordnung (EG) Nr. 1107/2009 zu drängen, die seit Juni 2011 gilt.

LeguNet mit Schwerpunkt auf Absatzmärkten

Um die Markttransparenz bei Eiweißpflanzen und damit die Position des Landwirtes in der Vermarktungskette zu verbessern, wurde Ende 2024 im Rahmen des vom BMLEH-geförderten Netzwerkes LeguNet das Portal LeguDash ins Leben gerufen, eine Initiative der Fachhochschule Soest. Darüber hinaus würde die Einführung von qualitätsbezogenen Abrechnungen die Transparenz und die gesamte Wertschöpfung erhöhen. Die zugehörigen Kriterien müssten in enger Zusammenarbeit mit dem landwirtschaftlichen Sektor entwickelt werden. Dies bleibt weiterhin eine Forderung der UFOP.

Sowohl Raps als auch Körnerleguminosen sind wichtige Fruchtfolgekomponenten, bieten als Blütenpflanzen Tracht und Lebensraum für zahlreiche Insekten in der Agrarlandschaft und fördern die Bodengesundheit. Alles in allem genug Gründe für die Politik auf europäischer, Bundes- und Länderebene, den Anbau und die Verwertung heimischer Ölsaaten und auch von Eiweißpflanzen weiter intensiv zu unterstützen und zu fördern. Das bundesweite Demonstrationsnetzwerk LeguNet ist dafür ein gutes Beispiel. Das Netzwerk wurde im Jahr 2023 nochmals deutlich auf 17 Projektpartner erweitert. Damit war im Berichtszeitraum eine breit aufgestellte Initiative unterwegs, um sich sowohl um Anbaufragen bei Ackerbohnen, Körnererbsen, Süßlupinen und Sojabohnen als auch um die Vermarktung und den Aufbau von Wertschöpfungsketten bis zum Endverbraucher zu kümmern.

EU-Kampagne „DIE VIER VON HIER"

Die UFOP hat im Februar 2024 eine von der EU kofinanzierte Kampagne zur Förderung für Ackerbohnen, Körnererbsen, Sojabohnen und Süßlupinen gestartet. Im Mittelpunkt stehen die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit über den Anbau sowie die gesundheitlichen Vorteile und Rezepte in Deutschland und Österreich, um Körnerleguminosen bekannter und Lust auf den Verzehr zu machen.

Weltweiter Handel mit großen Unsicherheiten

Seit vielen Monaten hält US-Präsident Trump mit der Ankündigung von Zöllen gegen unterschiedliche Länder die Welt in Atem. Teilweise wurden diese durch Gerichtsentscheidungen wieder zurückgenommen, aber die Unisicherheit bleibt. Trotz einer Handelsvereinbarung zwischen der EU und den USA gilt dies auch für Europa. Die EU und die USA haben den Weg für das sogenannte Turnberry-Handelsabkommen frei gemacht, das am 1. Juli 2026 in Kraft getreten ist. Zu den wichtigsten Inhalten gehört, dass die EU die Einfuhrzölle auf US-Industriegüter vollständig auf 0 % gesenkt hat. Für bestimmte Agrarprodukte und Meeresfrüchte gelten Zollkontingente oder bevorzugte Zugänge. Im Gegenzug erheben die USA im Regelfall Zölle von maximal 15 % auf die meisten EU-Exporte (etwa für Autos, Halbleiter und Pharmazeutika). Gerade diese Ungleichheit macht deutlich, dass dieses Abkommen in Europa lediglich als Schritt zur Schadensbegrenzung gesehen wird. Das Abkommen ist befristet und tritt am 31. Dezember 2029 außer Kraft, sofern es nicht vorher verlängert wird. Das ist alles andere als ein verlässlicher Planungshorizont für die Wirtschaft.

Auch wenn nicht alle Ankündigungen des US-Präsidenten auch umgesetzt wurden oder bereits nach kurzer Zeit ein Handelsabkommen geschlossen wurde, hatte dies bereits Auswirkungen auf die weltweiten Märkte, zum Beispiel bei Ölsaaten. Der Handelsstreit zwischen den USA und China hatte vor allem für Soja Konsequenzen, da China mit rund 60 Prozent des weltweit gehandelten Sojas der mit Abstand wichtigste Importeur ist. In der Folge veränderten sich nicht nur die Handelsströme zwischen beiden Ländern, sondern die gesamte Preis- und Wettbewerbsstruktur. Der US-chinesische Handelsstreit ist bei Soja weit mehr als ein bilateraler Konflikt. Er beschleunigt die Verlagerung der chinesischen Sojanachfrage nach Südamerika, stärkt Brasiliens Marktposition als Agrarexporteur, setzt die USA unter Absatzdruck und sorgt weltweit für volatilere Märkte.

Viele wichtige Ölsaatenerzeuger in Nord- und Südamerika ziehen aus den zunehmenden Unsicherheiten des internationalen Handels die Konsequenz, die heimische Nachfrage zu stärken, zum Beispiel durch die Einführung oder die Ausweitung von Biokraftstoffmandaten. Für Europa erhöht sich damit gleichzeitig der Druck durch die globale Konkurrenz und die Bedeutung einer wettbewerbsfähigen heimischen Ölsaatenproduktion. Für die UFOP zeigen die Handelskonflikte der vergangenen Monate die strategische Bedeutung einer regionalen und diversifizierten Ölsaatenproduktion, um die Anfälligkeit gegenüber geopolitischen Konflikten zu reduzieren. Für die europäische Landwirtschaft gewinnt damit die Frage an Bedeutung, wie sich Wertschöpfung, Eiweißversorgung, Pflanzenölproduktion und Biokraftstofferzeugung stärker miteinander verbinden lassen.

Neues Handelsabkommen mit der Ukraine

Seit Ende Oktober 2025 gilt ein neues, dauerhaftes Handelsabkommen zwischen der EU und der Ukraine, das die bisherigen autonomen Handelsmaßnahmen ersetzt. Im Bereich der Agrarmärkte haben die beiden Partner ihre vertiefte und umfassende Freihandelszone (DCFTA) im Rahmen des Assoziierungsabkommens überarbeitet. Die Ukraine erhält zwar weiterhin einen bevorzugten Zugang zum EU-Markt, aber nicht mehr verbunden mit der fast vollständigen Zollfreiheit, mit der die Ukraine im Krieg gegen Russland unterstützt werden sollte. Gerade in den europäischen Nachbarstaaten der Ukraine hatten diese Importe aber auch Proteste gegen eine – aus Sicht der Landwirte – unverhältnismäßige Konkurrenz ausgelöst. Stattdessen gelten nun wieder stärker gesteuerte Zollkontingente – allerdings mit gegenüber der früheren Freihandelszone DCFTA deutlich größeren Mengen (u.a. für Zucker, Geflügelfleisch, Honig, Weizen oder Weizenmehl).

Für die Ölsaatenmärkte ist die Situation etwas differenzierter. Die neuen Regelungen bedeuten keine generelle zollfreie Einfuhrbegrenzung auf alle ukrainischen Agrarprodukte, sondern unterscheiden nach Produktgruppen. Gerade bei Getreide, Ölsaaten und deren Verarbeitungserzeugnissen ist neben den Zollkontingenten die Entwicklung der tatsächlichen Handelsmengen entscheidend. Die Ukraine bleibt aufgrund ihrer großen Produktionskapazitäten und niedrigeren Produktionskosten ein bedeutender Wettbewerber auf dem EU-Markt, aber auch ein wichtiger Handelspartner, beispielsweise für die deutsche Ölmühlen- und Biodieselindustrie. Bei aller Solidarität der deutschen Agrarwirtschaft mit der Ukraine hatte jedoch die Einführung differenzierter Exportzölle der Ukraine u.a. für Soja und Raps negative Auswirkungen auf den europäischen Ölsaatensektor. Die UFOP hat dieses Thema daher in den Arbeitsgruppen von Copa-Cogeca in Brüssel adressiert. Auf ein entsprechendes Protestschreiben der Generalsekretärin von Copa-Cogeca, Elli Tsiforou, teilte die EU-Kommission mit, dass man erwarte, dass die ukrainischen Zölle Ende 2026 auslaufen.

Das neue Abkommen mit der Ukraine sieht zudem eine Schutzklausel (Safeguard-Clause) vor. Sie kann aktiviert werden, wenn ukrainische Importe zu Marktstörungen führen. Gleichzeitig wird der Marktzugang schrittweise stärker an die Angleichung ukrainischer Produktionsstandards an die EU-Vorgaben bei Tierwohl, Pflanzenschutzmitteln und Tierarzneimitteln geknüpft. Für die UFOP sind für dauerhafte und verlässliche Handelsbeziehungen mit der Ukraine faire Wettbewerbsbedingungen, vergleichbare Produktionsstandards und wirksame Schutzmechanismen entscheidend.

Europäische und Internationale Organisationen adressieren die Herausforderungen des Ölsaatensektors 

Auf zahlreichen Veranstaltungen haben Vertreter der UFOP im zurückliegenden Berichtsjahr aktiv an Diskussionsforen und Podien zur Situation des Ölsaatensektors teilgenommen und Stellung bezogen. Eine besondere Bedeutung hat dabei immer das jährliche Treffen des International Oilseeds Producers' Dialogue (IOPD), das am 16./17. Juni 2026 in Kanada stattgefunden hat.

Ein wichtiger Aspekt war dabei die Deckung der wachsenden globalen Nachfrage nach Lebensmitteln, Futtermitteln und Kraftstoffen und wie diese auch zukünftig bedient werden kann. Denn die Herausforderungen an die Ernährungssicherheit, Nachhaltigkeit und Zuverlässigkeit der Versorgung in einem von zunehmender Unsicherheit geprägten Welt nehmen immer mehr zu. Die politischen Entscheidungsträger wurden aufgefordert, bei der Suche nach Lösungen für die großen Herausforderungen einen intensiveren Dialog und mehr Einigkeit zu fördern. Die Vertreter der Internationalen Ölsaatenproduzenten sind bereit, sich dabei als zuverlässige Partner zu engagieren.

Dazu beitragen sollen realistische Vorschriften, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und Risiken basieren, lokale Gegebenheiten berücksichtigen und Kompromisse anerkennen. Dies sei für eine effiziente und nachhaltige Lebensmittelproduktion von entscheidender Bedeutung. Die Regelungen sollten Innovationen ermöglichen und den Zugang zu erschwinglichen, unverzichtbaren Produktionsmitteln für den Ackerbau gewährleisten, um die Ernährungssysteme zu unterstützen und diese angesichts globaler Herausforderungen effizienter, widerstandsfähiger und nachhaltiger zu machen.

Die Teilnehmenden des IOPD 2026 in Kanada

Die Vorschriften sollten Innovationen ermöglichen, die die Lebensmittelsysteme unterstützen und sie angesichts globaler Herausforderungen effizienter, widerstandsfähiger, produktiver und nachhaltiger machen. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass es weltweit unterschiedliche Umgebungen, Klimabedingungen und Ressourcen gibt und dass die Landwirte die jeweils besten verfügbaren Technologien einsetzen. Betont wurde ebenfalls die Bedeutung eines freien, fairen Handels unter Einhaltung multilateraler, regelbasierter Handelssysteme.

Als weiterer Punkt wurde gefordert, die Leistungen von Biokraftstoffen aus Ölsaaten anzuerkennen als wesentliches Instrument für die globale Dekarbonisierung, kohlenstoffarme erneuerbare Energien zu fördern und die Energie- und Ernährungssicherheit zu stärken, ohne die wirtschaftliche Produktivität und die Lebensmittelversorgung zu beeinträchtigen. Um das Potenzial der Biomasse zu erschließen, sollten politische Rahmenbedingungen auf fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren statt auf unbewiesenen theoretischen Modellen, und es sollten klare, praxisorientierte Verfahren zur Einhaltung der Vorschriften eingeführt werden, um betrügerische Rohstoffimporte zu bekämpfen.

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